Fahrzeugkennzeichnungen dienen zur Fahrzeugmarkierung und Fahrzeugsicherung. Markierungen für LKW oder andere Kraftfahrzeuge sind nach der Straßenverkehrsordnung häufig zwingend vorgeschrieben (z. B. Fahrzeugmarkierungen nach DIN 30 710). Informieren Sie sich bei Sachverständigen über die richtige Fahrzeugkennzeichnung. Je nach Einsatzzweck kann man Fahrzeuge dauerhaft oder temporär kennzeichnen, markieren und sichern. Zu den Fahrzeugkennzeichnungen gehören auch Gefahrgut-Warntafeln nach ADR.
Arten der von uns angebotenen Fahrzeugkennzeichnung:
Warnmarkierung nach DIN 30 710 für alle Fahrzeuge mit Sonderrechten (§ 35 Absatz 6 StVO).
Heckmarkierung ECE 70 als Sicherheitskennzeichnung für Anhänger.
Konturmarkierung nach ECE 104 als Leuchtmarkierung für Fest- oder Planenaufbauten.
Parkwarntafeln für parkende Fahrzeuge über 3,5 t sowie für Anhänger.
Containermarkierung zur vorschriftsmäßigen Kennzeichnung und Sichern von abgestellten Containern.
Gefahrgut-Warntafeln zur Markierung von Gefahrguttransporten oder Tankcontainern.
Schulbustafeln für Kfz, welche zur Schülerbeförderung eingesetzt werden.
Warntafel für Abfalltransporte zur Kennzeichnung von Fahrzeugen, welche Abfall befördern.
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