Das Rauchen am Arbeitsplatz bzw. der Nichtraucherschutz im Betrieb wurde im § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) neu geregelt. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen das Rauchen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Es kann aber durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ein Raucherbereich ausgewiesen werden.
Bei ZUFOR können verschiedene Aschenbecher für die Raucherecke erworben werden.
Unser Sortiment an Betriebseinrichtung für Raucherbereiche wird laufend erweitert.
Die ZUFOR GmbH ist Spezialist bei der Ausstattung von Betrieben, Verwaltung, Lager und Büros.
Aus dem Bereich Abfallsammler finden Sie in unserem Online-Shop eine große Auswahl an preisgünstigen Produkten und Ausführungen zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz bzw. Ascher.
Wählen Sie oben die passenden Artikelgruppen durch einen Klick auf die Bilder, dann finden Sie schnell Ihr Wunschprodukt zu Rauchen am Arbeitsplatz. In einer praktischen Übersichtstabelle können Sie anschließend einfach die Ausführungen und die gewünschte Anzahl der Artikel auswählen und bestellen.