Verkehrsspiegel sind nicht mehr Bestandteil der StVO (Straßenverkehrsordnung). Ein Verkehrsspiegel ist somit auch kein Verkehrszeichen nach StVO. Er erleichtert dem Wartepflichtigen die Einsicht in Kreuzungen oder bei Ausfahrten, befreit ihn jedoch nicht von seiner Vorfahrts-Orientierungspflicht nach StV0 (OLG Karlsruhe VRS 1980, 1172). Für die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Bei ZUFOR finden Sie eine große Auswahl an Verkehrsspiegeln in vielen Formen und Materialien.
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