Wo Verkehrswege im Betrieb oder im öffentlichen Bereich umgestaltet oder erneuert werden, können Stolperstellen, Absturzgefahren, scharfe Ecken und Kanten sowie Hindernisse entstehen. Daher sind Baustellenabsperrungen und die Baustellenmarkierung wichtige Schutzmaßnahmen, um Unfälle oder Beschädigungen an der Gefahrenstelle vorzubeugen.
Die Baustellenabsperrung für Betriebe wird nach §19 des Arbeitsschutzgesetzes und der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt, für öffentliche Verkehrswegen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bei ZUFOR finden Sie bewährte Baustellenabsperrungen für temporäre als auch für längerfristige Baustellen. Achten Sie bei Verkehrswegen, die auch im Dunkeln frequentiert werden, auf die retroreflektierende Eigenschaft der Absperrungen.
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