Gefahrstoffe müssen gesondert gelagert werden. Wenn Sie wassergefährdende Stoffe lagern möchten, werden diese gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §62 in verschiedene Klassen eingeteilt und müssen dementsprechend gelagert werden. Auch bei brennbaren Flüssigkeiten (Einteilung nach der Gefahrstoffverordnung) kann eine spezielle Lagerung vonnöten sein. Dafür bietet ZUFOR Ihnen passende Lösungen.
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Gefahrstoffe, die bei Austritt das Grundwasser gefährden oder sich entzünden könnten, müssen vorschriftsmäßig gelagert werden. Die Gefahrstoffverordnung gibt Grundpflichten und Schutzmaßnahmen vor, die dem Arbeitsschutz sowie dem Umweltschutz dienen. Dazu gehört auch die spezielle Lagerung.
Auffangwannen dienen zur sicheren Lagerung von wassergefährdenden Stoffen oder brennbaren Flüssigkeiten. Es gibt sie in verschiedenen Größen und Ausführungen, die für unterschiedliche Gefahrstoffe passend sind.Fassregale eignen sich besonders für die platzsparende und vorschriftsmäßige Lagerung von Fässern und Gebinden. Korrosionsfeste Auffangwannen sind inklusive.
Bei der Ausstattung von Betrieben, Lager, Verwaltung und Büros ist die ZUFOR GmbH erfahrener Spezialist.
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