Betriebe sind zur Sicherung von betrieblichen und öffentlichen Verkehrswegen verpflichtet. Dazu gehört auch der Räumdienst im Winter. Unter der Kategorie "Winterdienst" finden Sie bei uns bewährte Produkte, die Ihnen die Arbeit beim Schneeräumen in den Wintermonaten erleichtern.
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Räum- und Streupflicht im Betrieb
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Winterdienst umfasst das Freihalten von Zufahrten, Straßen, Ladebereichen, Parkplätzen und Gehwegen von Schnee und Eis. Er ist als Sicherheitsmaßnahme vorgeschrieben, um Verkehrs- und Rutschunfällen vorzubeugen, Parkräume nutzbar zu halten und schneebedingte Behinderungen des Verkehrs auf Betriebsgelände zu beseitigen
Mit einem Streuwagen lassen sich einfach und schnell Gehwege im privaten sowie im betrieblichen Bereich mit Streugut bestreuen. Wir bieten Ihnen verschiedene Varianten an, die sich per Hand schieben oder an ein Fahrzeug anbauen lassen.Für die Aufbewahrung des Streuguts sind unsere Streugutbehälter hervorragend geeignet. Es gibt Varianten mit und ohne Entnahme-Öffnung, Ausführungen mit besonders stabilem Deckel sowie Streugutboxen, die sich auch für Spielplätze oder als Futterbehälter eignen.
Bei der Ausstattung von Betrieben, Lager, Verwaltung und Büros ist die ZUFOR GmbH erfahrener Spezialist.
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