Die kleine Kabelbrücke (Länge: 1,20 m) kann problemlos mit Gabelstaplern, Pkw und Lkw überfahren werden. Auch gelegentlicher Schwerlastverkehr ist zulässig. Die mittlere sowie die große Kabelbrücke und die Schlauchbrücke (Gabelstapler mind. Reifendurchmesser 35 cm) halten auch regelmäßigen Schwerlastverkehr, bis zu einer Achslast von 12t, aus.
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