Die kleine Kabelbrücke (Länge: 1,20 m) kann problemlos mit Gabelstaplern, Pkw und Lkw überfahren werden. Auch gelegentlicher Schwerlastverkehr ist zulässig. Die mittlere sowie die große Kabelbrücke und die Schlauchbrücke (Gabelstapler mind. Reifendurchmesser 35 cm) halten auch regelmäßigen Schwerlastverkehr, bis zu einer Achslast von 12t, aus.
Beachten Sie dabei bitte: Die mittlere und die große Kabelbrücke müssen auf stabilem Untergrund mit jeweils vier Schrauben aufegdübelt werden - dafür sind sie mit vier Aufnahmen für die Verdübelung versehen. Die kleine Kabelbrücke und die Schlauchbrücke können nicht aufegdübelt bzw. verschraubt werden.
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